Die "Kraftfahrzeugsteuer" – exakter Name für Personenkraftwagen, Kombiwagen sowie Motorräder ist "Motorbezogene Versicherungssteuer" – existiert in der derzeitigen Form seit 1. Mai 1993 als Ersatz für das frühere Kleben der Kfz-Steuer-Bundesstempelmarken in die Steuerkarte. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist vom KFZ-Versicherer gemeinsam mit der KFZ-Haftpflichtprämie einzuheben und muss daher mit der gleichen Zahlungsweise wie die Versicherungsprämie bezahlt werden. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist ein fester Betrag, dessen Höhe von der Art des Kraftfahrzeuges und dem Zeitraum, für den die Haftpflichtversicherungsprämie entrichtet wird, abhängt. Mittels des untenstehenden Rechners können Sie die motorbezogene Versicherungssteuer selbst berechnen: Geben Sie die entsprechenden Daten Ihres Fahrzeuges ein und berechnen Sie mittels der Taste "Steuer berechnen" die zu entrichtende Steuer, die Sie daraufhin in den vier Ergebnis-Feldern, je nach Zahlungsweise, ablesen können
KFZ-Steuerrechner
Zur Berechnung der tatsächlichen Steuer, die Sie pro Monat bezahlen müssen, dividieren
Sie die obigen Ergebnisse durch zwölf.
Wir übernehmen keine Haftung für die Korrektheit der Berechnungen, die wegen der automatischen Rundungsfunktion geringfügig vom tatsächlichen Steuerbetrag abweichen kann.